Egal welche Führerscheinklasse Du gern machen möchtest, bei uns bist Du garantiert richtig.
Gerne beraten wir Dich ausführlich in einer unserer Filialen, wo du außerdem jederzeit die Möglichkeit einer kostenfreien Theorie-Schnupperstunde nutzen kannst.
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Führerscheinklasse B
18/ BF 17 Jahre
Ausbildungsbeginn
Frühestens 6 Monate vor Mindestalter
Voraussetzungen
für BF 17 ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlichKraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).
Führerscheinklasse B96
18 Jahre
Ausbildungsbeginn
Frühestens 6 Monate vor Mindestalter
Voraussetzungen
Führerschein Klasse BKraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).
Die Klasse B96 ist eine Erweiterung der Klasse B für die Fahrerlaubnis mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 4250 kg.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Führerscheinklasse BE
18/ BF 17 Jahre
Ausbildungsbeginn
Frühestens 6 Monate vor Mindestalter
Voraussetzungen
für BF 17 ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlichFahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
Prüfbescheinigung MoFa
15 Jahre
Ausbildungsbeginn
Frühestens 6 Monate vor Mindestalter
Voraussetzungen
keine
Führerscheinklasse AM
16 Jahre
Ausbildungsbeginn
Frühestens 6 Monate vor Mindestalter
Voraussetzungen
keineZweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen(Fahrräder mit Hilfsmotor).
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungs-motoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Führerscheinklasse A1
16 Jahre
Voraussetzungen
keineKrafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Führerscheinklasse A2
18 Jahreb
Ausbildungsbeginn
Frühestens 6 Monate vor Mindestalter
Voraussetzungen
keineKrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
Führerscheinklasse A
24 Jahre
Ausbildungsbeginn
Frühestens 6 Monate vor Mindestalter
Voraussetzungen
kann mit 20 abgelegt werden, wenn man seit 2 Jahren im Besitz des Führerscheins der Klasse A2 istKrafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Mindestalter 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2) dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Führerscheinklasse L
16 Jahre
Ausbildungsbeginn
Frühestens 6 Monate vor Mindestalter
Voraussetzungen
keine
Führerscheinklasse C1
16 Jahre
Ausbildungsbeginn
Frühestens 6 Monate vor Mindestalter
Voraussetzungen
keine
Führerscheinklasse C1E
16 Jahre
Ausbildungsbeginn
Frühestens 6 Monate vor Mindestalter
Voraussetzungen
keine
Führerscheinklasse C
16 Jahre
Ausbildungsbeginn
Frühestens 6 Monate vor Mindestalter
Voraussetzungen
keine
Führerscheinklasse CE
16 Jahre
Ausbildungsbeginn
Frühestens 6 Monate vor Mindestalter
Voraussetzungen
keine